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Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 12.10.2016 (4 O 202/16) beim Oberlandesgericht Braunschweig eingegangen

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OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 26.10.2016

Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 12.10.2016 (4 O 202/16) beim Oberlandesgericht Braunschweig eingegangen


Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig hat mit Urteil vom 12.10.2016, Aktenzeichen 4 O 202/16, der Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen fabrikneuen Pkw Skoda Fabia stattgegeben (Pressemitteilung des Landgerichts Braunschweig Nr. 23/16). Erstinstanzlich ist der Beklagte, der ein Autohaus betreibt, verurteilt worden, den Kaufpreis unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückzuzahlen, Zug um Zug gegen Übergabe des Pkw.

Gegen dieses Urteil hat der Beklagte nunmehr beim Oberlandesgericht Braunschweig das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Er muss seine Berufung binnen zwei Monaten ab Zustellung des vollständigen erstinstanzlichen Urteils begründen. Anschließend wird der Kläger Gelegenheit erhalten, zu der Berufungsbegründung des Beklagten Stellung zu nehmen.

Zum Fortgang des beim 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts anhängigen Verfahrens werden zu gegebener Zeit weitere Informationen mitgeteilt werden.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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