Der Antrag ist an das Niedersächsische Justizministerium zu richten, aber an das Oberlandesgericht zu übersenden.
Das Bewerbungsverfahren wird bei dem Oberlandesgericht geführt, und zwar sowohl für den richterlichen als auch für den staatsanwaltschaftlichen Dienst.
Nähere Informationen über die Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe und die dem Antrag beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Demirtas telefonisch unter 0531/488-2413 zur Verfügung.
Aktuelle Einstellungsvoraussetzungen Für die Einstellungen in den höheren Dienst kommen derzeit nur Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die das 1. Staatsexamen mit mindestens befriedigend und das 2. Staatsexamen mit mindestens 8 Punkten abgeschlossen haben.
Erfüllen Bewerber die erforderlichen Voraussetzungen, werden sie in eine Warteliste aufgenommen, aus der laufend und nach Einstellungsbedarf Assessorinnen und Assessoren für Einstellungsinterviews ausgewählt werden. Im unmittelbaren Anschluss an das auf ca. 1 ½ Stunden angelegte Interview wird ihnen mitgeteilt, ob für die Kommission, bestehend aus je einem Vertreter des Justizministeriums, der Generalstaatsanwaltschaft und des Oberlandesgerichts, die Eignung für den höheren Justizdienst feststellbar gewesen ist. Bei einem überdurchschnittlichen Ergebnis ist bereits im Rahmen dieses Abschlussgesprächs eine verlässliche Einstellungszusage möglich.
Bewerbungen für richterliche Plan- und Beförderungsstellen Die Stellenausschreibung und –besetzung ist in der AV des MJ vom 16. Juni 1993 (Nds. RPfl. S. 229) geregelt.
Beachten Sie hierzu bitte folgendes: Die Bewerbung ist an das Oberlandesgericht zu richten und auf dem Dienstweg einzureichen. Sie soll folgende Angaben enthalten:
Dienststelle und Privatanschrift.
Angestrebte Stelle und Fundort der Ausschreibung (Nds. RPfl. vom..., Seite...).
Bei Bewerbungen um Stellen des richterlichen Dienstes ist anzugeben, ob eine Ehe, Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit einer Richterin, einem Richter, einer Staatsanwältin, einem Staatsanwalt, einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, einer ehrenamtlichen Richterin oder einem ehrenamtlichen Richter besteht, die innerhalb des Bezirks der nachgeordneten Behörden tätig sind, in deren Geschäftsbereich die ausgeschriebene Stelle zu besetzen ist.
Angaben zu Schwerbehinderungen.
Eine Erklärung darüber, ob Einverständnis besteht, dass die Personalakten
von der Frauenbeauftragten eingesehen werden,
bei einer Bewerbung um eine Beförderungsstelle im richterlichen Dienst von dem zu beteiligenden Präsidialrat eingesehen werden.