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Geldstrafe und Fahrerlaubnisentziehung nach gefährlichem Überholmanöver

Oberlandesgericht verwirft Revision eines leichtsinnigen Autofahrers


Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig hat die Revision eines 32-jährigen Angeklagten verworfen, der wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs vom Amtsgericht Salzgitter zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.750,00 EUR verurteilt worden ist (Aktenzeichen des OLG: 1 Ss (S) 1/05). Die Entscheidung des Amtsgerichts, das dem Angeklagten auch die Fahrerlaubnis entzogen hat, ist damit rechtskräftig.

Der Angeklagte versuchte am 07. Juni 2004, mit seinem Pkw in einer Rechtskurve eine Fahrzeugkolonne zu überholen, obwohl er die Gegenfahrbahn nicht einsehen konnte. Während des Überholvorgangs kam ihm ein mit 30 Schulkindern besetzter Schulbus entgegen, dessen Fahrer – ebenso wie der Angeklagte – sofort eine Vollbremsung einleitete. Kurz vor einem dennoch drohenden Zusammenstoß gelang es dem Angeklagten, sein Fahrzeug in einen Feldweg zu lenken. Auf dem angrenzenden Feld konnte er den Pkw schließlich zum Stehen bringen. Die Insassen des Schulbusses blieben glücklicher Weise ebenso unverletzt wie der Angeklagte und seine beiden Beifahrer.

Das Amtsgericht Salzgitter (Aktenzeichen: 8 Cs 306 Js 38592/04) hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 50,00 € verurteilt. Ferner muss der Angeklagte für noch 5 Monate auf seine Fahrerlaubnis verzichten.

Der 1. Strafsenat des OLG Braunschweig hat die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil mit Beschluss vom 22. Februar 2005 als unbegründet verworfen.

Presseinfo

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Michael Kalde

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecher
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Tel: 0531/488-2472
Fax: 0531/488-2470

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