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Referendarpersonalrat

Personalvertretung der Referendare

Für die Interessenvertretung der Referendarinnen und Referendare wird im März eines jeden Jahres in den drei OLG-Bezirken des Landes Niedersachsen ein neuer Referendarpersonalrat gewählt. Die Wahl findet in einer Wahlversammlung statt, an der jede Referendarin und jeder Referendar teilnehmen kann. Jeder Referendar ist und wird dazu rechtzeitig eingeladen. Im Bezirk des Oberlandesgerichtes Braunschweig besteht der Personalrat aus bis zu drei Mitgliedern. Die Amtszeit des Personalrats beträgt jeweils ein Jahr.

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