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3. Verhandlungstag im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und Porsche vor dem Oberlandesgericht Braunschweig

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 17. September 2018


Heute fand der 3. Verhandlungstag im Kapitalanleger-Musterverfahren der Deka Investment GmbH gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE vor dem Oberlandesgericht Braunschweig statt.


Der Vorsitzende Dr. Christian Jäde erläuterte weitere der sog. Feststellungsziele der Beteiligten im Einzelnen. Feststellungsziele sind diejenigen rechtlichen Fragen und tatsächlichen Umstände, die für die Entscheidungen in den Ausgangsklagen auf Schadensersatz vor dem Landgericht wichtig sind.

Dabei ging es heute nicht nur um Feststellungsziele der Musterklägerin und Musterbeklagten, sondern auch um solche der Beigeladenen, die diese im Rahmen von Erweiterungsanträgen eingereicht hatten. Als problematisch bei den Erweiterungsanträgen erwies sich deren Zulässigkeit. Dr. Jäde führte aus, dass solche Erweiterungsanträge nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich seien. Sie müssten eine generelle Fragestellung aus demselben Lebenssachverhalt betreffen, dürften nicht schon Gegenstand des Musterverfahrens sein und müssten überdies sachdienlich sein. Dies sei bei einigen der Erweiterungsanträgen zweifelhaft.


Gegenstand der heutigen Verhandlung war auch die Frage, ob die Porsche SE weiterhin Musterbeklagte im hiesigen Verfahren bleibt. Dieser Frage lag ein Antrag eines Beteiligten zugrunde, die Porsche SE aus diesem Kapitalanleger-Musterverfahren auszuschließen und sie nur noch als Streithelferin der VW AG am Musterverfahren zu beteiligen, weil keines der hier zu verhandelnden Feststellungsziele die Porsche SE betreffe und diese daher einen „fremden“ Prozess führe.

Der Vorsitzende führte hierzu aus, dass nach Ansicht des Senats die Porsche SE durch die zutreffend ergangenen Aussetzungsbeschlüsse des Landgerichts Braunschweig Musterbeklagte des hiesigen Verfahrens geworden sei. Das hiesige Musterverfahren sei für die Entscheidung in den gegen die Porsche SE gerichteten Verfahren maßgeblich, da der „gleiche Lebenssachverhalt" betroffen sei, nämlich das Geschehen bei VW im Zusammenhang mit der sogenannten „Dieselthematik". Ob das auch zur Folge habe, dass Erweiterungsanträge gestellt werden könnten, die allein die Haftung der Porsche SE beträfen, sei gesondert zu beantworten und aus Sicht des Senats zweifelhaft. Diese Frage wird möglicherweise Gegenstand einer Zwischenentscheidung sein, für die dann die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen werden würde.


Der nächste Verhandlungstermin wird am 26. November 2018 stattfinden und die Feststellungsziele und Erweiterungsanträge zu den Schadensfragen zum Gegen-stand haben.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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