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Akkreditierung im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und die Porsche SE

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 23. Juli 2018



Die mündliche Verhandlung vor dem 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen VW und die Porsche Automobil Holding SE beginnt


am 10. September 2018 um 10.00 Uhr im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 Braunschweig


Weitere Verhandlungstermine finden statt am

11. September 2018,

17. September 2018,

24. September 2018,

15. Oktober 2018,

22. Oktober 2018,

29. Oktober 2018,

5. November 2018,

12. November 2018,

19. November 2018,

26. November 2018,

3. Dezember 2018,

10. Dezember 2018,


Beginn ist jeweils um 10.00 Uhr.


Akkreditierungsverfahren

Der Vorsitzende des 3. Zivilsenats hat am 20.07.2018 eine sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen, die unter Ziff. V.4 das Akkreditierungsverfahren regelt. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Anordnung Bezug genommen, die in Auszügen – soweit die Presse betroffen ist – auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig (www.olg-braunschweig.de; Menüpunkt Aktuelles/Presseinformationen) veröffentlicht ist.


Es wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen.


Die Akkreditierungsfrist beginnt am Montag, 13. August 2018 um 13.00 Uhr und endet am Mittwoch, 15. August 2018 um 13.00 Uhr.


Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.


Bitte beachten Sie, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per E-Mail und ausschließlich mit dem hierfür eingerichteten und auf der Homepage des Oberlandesgerichts Braunschweig (www.olg-braunschweig.de; Menüpunkt Aktuelles/Presseinformationen) eingestellten Akkreditierungsformular möglich sind. Dieses dient der Vereinfachung der Abläufe im Akkreditierungsverfahren und zur Vermeidung unvollständiger Gesuche.


Die maßgebliche Mailadresse lautet:

olgbs-pressestelle@justiz.niedersachsen.de


Falls Sie das Formblatt nicht direkt über die dort enthaltene Schaltfläche zurücksenden können, speichern Sie es bitte auf Ihrem PC und schicken es dann als Anhang zu einer E-Mail an die o. g. Adresse zurück.


Akkreditierungsgesuche, die nicht per E-Mail oder an andere Mailadressen der Justiz sowie ohne das Formblatt gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.


Insgesamt stehen für die Presse 74 fest reservierte Plätze zur Verfügung. Für die einzelnen Mediengruppen sind folgende feste Sitzplatzkontingente vorgesehen, wobei sich jedes Presseorgan/-unternehmen nur für eines der Kontingente bewerben kann:


a)


aa)

bb)

Deutsche Print- und Online-Medien

davon

Tageszeitungen

Wochen- und Monatszeitschriften

27 Plätze


20 Plätze

7 Plätze

b)


aa)

bb)

Deutsches Fernsehen

davon

öffentlich-rechtlich

privatrechtlich

6 Plätze


3 Plätze

3 Plätze

c)


aa)

bb)

Deutscher Rundfunk

davon

öffentlich-rechtlich

privatrechtlich

6 Plätze


3 Plätze

3 Plätze

d) Deutsche Nachrichten- und Presseagenturen 7 Plätze
e) Freie Journalisten 4 Plätze
f) Auslandsmedien 13 Plätze
g) Verfügungskontingent min. 7 Plätze


Für das Verfügungskontingent können sich Journalisten nicht akkreditierter Medien- bzw. Presseunternehmen und einzelne nicht akkreditierte Journalisten am jeweiligen Sitzungstag persönlich unter Vorlage ihres Presseausweises und eines amtlichen Lichtbildausweises in eine Liste bei der Eingangskontrolle eintragen. Die Plätze werden nach der Reihenfolge des Eintrags vergeben.


Soweit einzelne Kontingente nicht ausgeschöpft worden sind, werden die freien Plätze dem Verfügungskontingent zugeschlagen.


Bitte geben Sie in Ihrem Akkreditierungsgesuch an, für welches Kontingent Sie die Zuweisung eines Sitzplatzes beantragen.


Die Sitzplatzvergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche für jedes Medienkontingent.


Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender, jeweils höchstens 3 Personen) sowie vier Fotograf/inn/en (zwei Agenturfotograf/inn/en und zwei freie Fotograf/inn/en) zugelassen. Die Bewerbung um die Zulassung erfolgt ebenfalls mit den Akkreditierungsanträgen. Für den Fall, dass sich mehr als zwei Fernsehteams bzw. vier Fotograf/inn/en um die Zulassung bewerben sollten, wird eine Poolbildung angeordnet. Die Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft ist mit dem Antrag auf Akkreditierung zu erklären. Der Poolführer verpflichtet sich schriftlich, auf entsprechende Aufforderung hin gefertigte Foto- und Filmaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen kostenlos zur Verfügung zu stellen.


Auch die Vergabe der Poolführerschaft bestimmt sich nach dem zeitlichen Eingang des Akkreditierungsgesuchs mit der Maßgabe, dass entsprechend der Kontingente je ein privatrechtlicher und ein öffentlich-rechtlicher Sender bzw. je eine Fotoagentur und ein/e freie/r Fotograf/in die Poolführerschaft übernehmen. Der früheste Akkreditierungsantrag, mit dem die Bereitschaft zur Poolführerschaft erklärt wird, geht allen anderen Anträgen desselben Kontingents (öffentl.-recht. bzw. privatrechtl. Fernsehen und Fotoagentur bzw. freie Fotograf/inn/en) vor.


Das Herstellen von Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal ist nur den akkreditierten Fernseh- und Fotografenteams ab 15 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Hauptverhandlung bis zum Einzug des Senats und der Aufforderung des Vorsitzenden zum Einstellen der Aufnahmen gestattet.


Worum geht es in dem Verfahren?

Gegenstand des Kapitalanleger-Musterverfahrens ist die gebündelte Beantwortung von rechtlichen Fragen und die Klärung von maßgeblichen tatsächlichen Umständen (sog. Feststellungsziele) im Zusammenhang mit einer etwaigen Schadensersatzpflicht der Volkswagen AG und der Porsche Automobil Holding SE wegen unterlassener Kapitalmarktinformationen.


Aus diesem Grund hat eine Vielzahl von Anlegern vor dem Landgericht Braunschweig Klage eingereicht und Schadensersatz geltend gemacht. Um die in allen Verfahren zugrundeliegenden tatsächlichen und rechtlichen Fragen zu klären, hat das Landgericht Braunschweig die Verfahren ausgesetzt und mit seinem öffentlich bekanntgemachten Vorlagebeschluss vom 05.08.2016 (www.bundesanzeiger.de) vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ein Kapitalanleger-Musterverfahren eingeleitet. Mittlerweise sind rund 1.640 Verfahren gegen die Volkswagen AG wegen Kapitalmarktinformationen im Hinblick auf das Kapitalanleger-Musterverfahren ausgesetzt. In drei der vom Landgericht Braunschweig ausgesetzten Verfahren ist auch die Porsche Automobil Holding SE verklagt.


Parteien des Kapitalanleger-Musterverfahrens sind die Deka Investment GmbH als Musterklägerin sowie die Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE als Musterbeklagte. Die Klägerinnen und Kläger der weiteren beim Landgericht ausgesetzten Verfahren sind als Beigeladene ebenfalls am Kapitalanleger-Musterverfahren beteiligt.


Das Musterverfahren endet mit einem Musterentscheid. Er bindet die Prozessgerichte in allen nach § 8 Absatz 1 KapMuG ausgesetzten Verfahren und wirkt grundsätzlich für und gegen alle Beteiligte des Musterverfahrens.

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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