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Ankündigung eines Gerichtstermins des Oberlandesgerichts Braunschweig: Mündliche Verhandlung zur Abgas-Thematik

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 20. Oktober 2017


Am 26. Oktober 2017, 09:30 Uhr, Saal 6, Bankplatz 6, 38100 Braunschweig, wird vor dem 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts die Berufung im Einzelfall eines Klägers gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Braunschweig im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik bei Dieselmotoren verhandelt (Az.: 7 U 4/17).


In dem Rechtsstreit verlangt der Kläger, der im Jahr 2013 zwei VW Caddy von der Beklagten - der Volkswagen AG - erworben hatte, die Rückabwicklung beider zwischen den Parteien geschlossenen Kaufverträge. In den Fahrzeugen ist jeweils ein Dieselmotor verbaut, dessen Steuersoftware das Durchlaufen eines Testzyklus auf dem Prüfstand erkennt und in diesem Fall das Abweichen der Stickoxidwerte vom sonstigen Fahrbetrieb bewirkt (sog. „Abschalteinrichtung“). Der Kläger sieht sich über diesen Umstand arglistig getäuscht und erklärte gegenüber der Beklagten unter Verweis auf die Abschalteinrichtung die Vertragsanfechtung sowie den Rücktritt von den Kaufverträgen.


Nachdem das Landgericht die Klage abgewiesen hat, verfolgt der Kläger seine Forderungen mit der nun zur Verhandlung anstehenden Berufung umfassend weiter. Seiner Ansicht nach bestehen die Ansprüche auf Rückabwicklung der Kaufverträge infolge Anfechtung bzw. Rücktritts sowie auf Grund sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Die Beklagte tritt dem Begehren des Klägers insgesamt entgegen.


Es sind weder Zeugen noch Sachverständige zum Termin geladen. Das persönliche Erscheinen des Klägers ist angeordnet.








Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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