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Mündliche Verhandlungen im Zusammenhang mit der Abgas-Thematik

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 8. Februar 2018


Am

Dienstag, 13. Februar 2018, 11:00 Uhr, Saal 6, Bankplatz 6, 38100 Braunschweig
– Az.: 7 U 18/17 (LG Braunschweig 7 O 106/16) –

Dienstag, 10. April 2018, 11:00 Uhr, Saal 6, Bankplatz 6, 38100 Braunschweig
– Az.: 7 U 6/17 (LG Braunschweig 4 O 445/16) – und am

Dienstag, 24. April 2018, 10:00 Uhr, Saal 106, Münzstr. 17, 38100 Braunschweig
– Az.: 8 U 105/16 (LG Braunschweig 7 O 585/16) –

verhandelt der 7. bzw. der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig in den oben genannten Berufungsverfahren.


Zum Termin am 13.02.2018:

Der Rechtsstreit betrifft nicht die eigentliche Abgasthematik. Das Landgericht hat die Klage der Händlerin gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises unabhängig von dieser Frage abgewiesen. Ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung bestehe nicht, nachdem der Beklagte den Vertrag auf Grund eines Inhaltsirrtums angefochten habe. Er sei – das habe die Beweisaufnahme ergeben - irrtümlich davon ausgegangen, dass zur Ausstattung des Fahrzeugs ein Navigationssystem und ein Multifunktionslenkrad gehören würden.

Die Klägerin wendet sich mit ihrer Berufung gegen die durch das Landgericht vorgenommene Beweiswürdigung.

Das persönliche Erscheinen des Beklagten ist angeordnet. Zwei Zeugen sind geladen – ihre mögliche Vernehmung steht nicht im Zusammenhang mit der Abgasthematik.


Zu den beiden Terminen im April 2018:

Die streitgegenständlichen VW-Kraftfahrzeuge waren zum Zeitpunkt des Erwerbs mit einer sog. „Abschaltautomatik“ versehen. Es sind weder Zeugen noch Sachverständige zu diesen Terminen geladen.

























Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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