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Musterverfahren gegen Volkswagen AG: Anmeldefrist für Anleger ist abgelaufen

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 9. Oktober 2017


Am 8. September 2017 ist die durch § 10 Abs. 2 KapMuG vorgesehene Frist zur Anmeldung von Ansprüchen beim Oberlandesgericht Braunschweig abgelaufen. Bis zum Fristende sind insgesamt 1955 Anmeldungen mit Forderungen in Höhe von insgesamt rund 350 Mio. € eingegangen.


Die Anmelder werden nicht zu Beteiligten des Musterverfahrens. Die Anmeldung bewirkt lediglich, dass die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche gem. § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt ist.


Hintergrund
Beteiligte des Musterverfahrens sind gem. § 9 Abs. 1 KapMuG ausschließlich die Musterklägerin, die Musterbeklagte und die Beigeladenen. Bei den Beigeladenen handelt es sich um die Klägerinnen und Kläger, deren Verfahren durch das Landgericht Braunschweig ausgesetzt und die nicht als Musterkläger ausgewählt worden sind.


Beim Landgericht Braunschweig wurden bislang rund 1.640 Klagen mit Forderungen in Höhe von insgesamt rund 9 Mrd. € erhoben. Davon sind bisher rund 1.550 Verfahren mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Mrd. € ausgesetzt, für die das beim Oberlandesgericht geführte Musterverfahren bindend sein wird.







Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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