Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze
Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460
OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 9. Oktober 2017
Am 8. September 2017 ist die durch § 10 Abs. 2 KapMuG vorgesehene Frist zur Anmeldung von Ansprüchen beim Oberlandesgericht Braunschweig abgelaufen. Bis zum Fristende sind insgesamt 1955 Anmeldungen mit Forderungen in Höhe von insgesamt rund 350 Mio. € eingegangen.
Die Anmelder werden nicht zu Beteiligten des Musterverfahrens. Die Anmeldung bewirkt lediglich, dass die Verjährung der geltend gemachten Ansprüche gem. § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt ist.
Beim Landgericht Braunschweig wurden bislang rund 1.640 Klagen mit Forderungen in Höhe von insgesamt rund 9 Mrd. € erhoben. Davon sind bisher rund 1.550 Verfahren mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Mrd. € ausgesetzt, für die das beim Oberlandesgericht geführte Musterverfahren bindend sein wird.
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