Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze
Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460
Durch die Pressemitteilung Nr. 11/2017 vom 25. September 2017 hatte das Oberlandesgericht über die zahlreichen Berufungen von Anlegern im Zusammenhang mit Insolvenz der „Göttinger-Gruppe“ („Securenta“) und die Entscheidungen in 87 dieser Verfahren berichtet. In zwei Fällen haben die klagenden Anleger gegen die jeweilige Entscheidung des Senates eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, über welche der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 438 und 447/17) noch zu befinden hat. In den übrigen 85 Verfahren haben die unterlegenen Kläger hingegen keinen Rechtsbehelf eingelegt, sodass die Beschlüsse des Senats bereits in Rechtskraft erwachsen sind.
Durch Beschluss vom 13.12.2017 (Az. 10 U 131-162/17) hat der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nun die Berufungen weiterer 32 Anleger zurückgewiesen. Da die für die Entscheidungen maßgeblichen Umstände und Rechtsfragen im Wesentlichen gleich gelagert waren wie in den bereits im September 2017 entschiedenen Verfahren, hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Revision erneut nicht zugelassen. In 13 Fällen haben die unterlegenen Kläger wegen des erheblichen Streitwerts die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesgerichtshof einzulegen.
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