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Oberlandesgericht Braunschweig entscheidet über weitere 68 Verfahren gegen Wirtschaftsprüfer aus dem „Securenta-Komplex“

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 16. Juli 2018


Durch Pressemitteilungen vom 25. September 2017 und 22. Januar 2018 hat das Oberlandesgericht bereits über die zahlreichen Berufungen von Anlegern in Zusammenhang mit der Insolvenz der „Göttinger-Gruppe“ („Securenta“) und die Entscheidungen in insgesamt 119 dieser Verfahren berichtet. In bisher acht Fällen haben die klagenden Anleger gegen die jeweilige Entscheidung des Senats eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, über welche der Bundesgerichtshof noch zu befinden hat. In den übrigen 111 Verfahren haben die unterlegenen Kläger keinen Rechtsbehelf eingelegt, sodass die Beschlüsse des Senats bereits rechtskräftig sind.


Durch Beschluss vom 20. Juni 2018 (Az. 10 U 131-162/17 und 10 U 1-35/18) hat der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nun die Berufungen weiterer 68 Anleger zurückgewiesen. Die Zahl der bisher zurückgewiesenen Berufungen erhöht sich damit auf 187. Da die für die Entscheidungen maßgeblichen Umstände und Rechtsfragen (u.a. Verjährung) im Wesentlichen gleich gelagert waren wie in den bereits im September und Dezember 2017 entschiedenen Verfahren, hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Revision erneut nicht zugelassen. In 15 Fällen haben die unterlegenen Kläger wegen des erheblichen Streitwerts die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.



Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Michael Schulte

Oberlandesgericht Braunschweig
Stellv. Presseprecher
Bankplatz 6
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2428
Fax: 0531 488-2470

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