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Porsche SE ebenfalls Musterbeklagte im Braunschweiger KapMuG-Verfahren

OBERLANDESGERICHT BRAUNSCHWEIG - 15. Juni 2018



Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig hat heute klargestellt, dass auch die Porsche Automobil Holding SE (Porsche SE) neben der Volkswagen AG (VW AG) Musterbeklagte in dem beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängigen Kapitalanleger-Musterverfahren ist.


Grund hierfür war die Aussetzung von drei beim Landgericht Braunschweig anhängigen Verfahren, die sich sowohl gegen die VW AG als auch die Porsche SE richten. Gegenstand der Verfahren sind Schadensersatzansprüche der Aktionäre auch der Porsche SE wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen im Hinblick auf den sog. „Abgasskandal“. Mit der Aussetzung der Verfahren durch das Landgericht Braunschweig im Hinblick auf das Braunschweiger Kapitalanleger-Musterverfahren ist die Porsche SE kraft Gesetzes zur weiteren Musterbeklagten in diesem Verfahren geworden.


Ob die neue Verfahrenssituation Einfluss auf die vom 3. Zivilsenat festgelegten Termine zur mündlichen Verhandlung hat (Beginn am 3.9.2018, vgl. Pressemitteilung Nr. 20/17 vom 11. Dezember 2017), wird der Senat mit den Beteiligten klären. Hierzu wird spätestens im Juli mit einer Entscheidung gerechnet.


Die Erweiterung des Musterverfahrens auf Beklagtenseite wird im elektronischen Bundesanzeiger (Klageregister) bekannt gemacht. Ab diesem Zeitpunkt können Personen, die wegen desselben Anspruchs noch keine Klage gegen die Porsche SE erhoben haben, Ansprüche schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht Braunschweig anmelden. Dabei müssen sie sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmeldung muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntgabe erfolgen. Weitere Einzelheiten können einem Hinweisblatt entnommen werden, das ab Bekanntgabe im Klageregister auf der Homepage des Oberlandesgerichts (www.olg-braunschweig.de) heruntergeladen werden kann.


Eine Anmeldung von Ansprüchen gegen die VW AG ist hingegen nicht mehr möglich, weil insoweit die Frist zur Anmeldung nach der Bekanntgabe des Musterverfahrens bereits verstrichen ist.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Andrea Dr. Tietze

Oberlandesgericht Braunschweig
Pressesprecherin
Bohlweg 38
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-2460

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